Leistungen · 01

Verkehrswertgutachten

Das ausführliche Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV – gerichtlich und behördlich anerkannt. Die belastbare Grundlage, wenn es darauf ankommt.

ab 3.500 € inkl. 19 % USt. · Festpreis nach Erstgespräch

Doppelhaushälften aus Backstein

Unabhängig

Keiner Partei verpflichtet – frei von Verkaufsinteressen.

Zertifiziert

Sachverständiger nach ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (S).

Festpreis

Verbindlich vereinbart im kostenlosen Erstgespräch.

Was ist ein Verkehrswert?

Der Wert, den Gerichte und Behörden anerkennen

Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist gesetzlich in § 194 Baugesetzbuch definiert:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Ich ermittle diesen Wert mit den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nach Art der Immobilie. Jeder Schritt ist im Gutachten begründet und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Wann Sie es brauchen

Typische Anlässe

01

Erbschaft & Erbauseinandersetzung

02

Schenkung & Übertragung

03

Scheidung & Zugewinnausgleich

04

Gerichtliche Verfahren

05

Erbschaft- & Schenkungsteuer

06

Kauf oder Verkauf unter Angehörigen

Methodik

Die drei Wertermittlungs­verfahren

Die ImmoWertV kennt drei normierte Verfahren. Welches ich anwende, hängt von der Art Ihrer Immobilie ab – klicken Sie sich durch.

01

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet – etwa aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Unterschiede in Lage, Größe, Baujahr oder Zustand werden über nachvollziehbare Anpassungen berücksichtigt.

Typisch für: Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke

In der Praxis ziehe ich häufig ein zweites Verfahren zur Plausibilisierung heran – so ist das Ergebnis doppelt abgesichert.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

01

Ortsbesichtigung

Ich besichtige die Immobilie persönlich und erfasse Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Besonderheiten.

02

Unterlagenprüfung

Grundbuch, Baulasten, Bebauungsplan, Bauakte und Flächen – ich werte alle relevanten Unterlagen aus.

03

Wertermittlung

Ermittlung nach ImmoWertV mit aktuellen Marktdaten – sachgerecht, neutral und nachvollziehbar begründet.

04

Gutachten & Erläuterung

Sie erhalten ein ausführliches schriftliches Gutachten – und ich erkläre Ihnen das Ergebnis persönlich.

Honorar

Transparent zum Festpreis

Der Aufwand hängt von Objektart, Größe und Unterlagenlage ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den Umfang und vereinbaren einen verbindlichen Festpreis – so wissen alle Beteiligten, was auf sie zukommt.

1

Kostenloses Erstgespräch – wir klären Anlass und Objekt.

2

Festpreis-Angebot – verbindlich und transparent.

3

Bewertung – ohne versteckte Kosten.

Verbindlicher Festpreis

Verkehrswertgutachten

ab

3.500

€

inkl. 19 % USt. · exakter Festpreis nach dem Erstgespräch

Im Preis enthalten

✓

Ortsbesichtigung und Unterlagenprüfung

✓

Wertermittlung nach ImmoWertV

✓

Ausführliches, begründetes Gutachten

✓

Gerichtlich und behördlich anerkannt

✓

Persönliche Erläuterung des Ergebnisses

Kostenloses Erstgespräch

Unverbindlich – Sie entscheiden danach in Ruhe.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?

Ein Gutachten bezieht sich immer auf einen Stichtag. Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht – ändern sich Markt oder Immobilie wesentlich, kann eine Aktualisierung sinnvoll sein.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Das Bewertungsgesetz sieht ausdrücklich vor, einen niedrigeren Wert durch das Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen (§ 198 BewG). Ob der Nachweis anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall – ein methodisch sauberes, zertifiziertes Gutachten ist dafür die beste Grundlage.

Kann ich das Gutachten auch für einen Verkauf nutzen?

Ja – für die reine Preisfindung ist es aber oft umfangreicher als nötig. Dann genügt meist die günstigere Marktpreiseinschätzung.

Muss ich beim Ortstermin anwesend sein?

Idealerweise ja – oder eine Person Ihres Vertrauens. So können Fragen zu Modernisierungen, Schäden oder Besonderheiten direkt vor Ort geklärt werden.

Weitere Leistungen

Marktpreiseinschätzung

Die kompakte, fundierte Orientierung – ab 1.600 € inkl. 19 % USt.

Restnutzungs­dauergutachten

Für eine höhere Abschreibung – ab 2.100 € inkl. 19 % USt.

Frank Steeger im dunkelblauen Anzug

Kostenloses Erstgespräch

Sprechen Sie mit mir über Ihre Immobilie.

Telefonisch, unverbindlich und zu allen drei Leistungen. Gemeinsam klären wir, welche Bewertung passt – und vereinbaren einen Festpreis.