Leistungen · 03

Restnutzungs­dauergutachten

Für steuerliche Zwecke: der fachlich fundierte Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes – als Grundlage für eine höhere Abschreibung (AfA).

ab 2.100 € inkl. 19 % USt. · Festpreis nach Erstgespräch

Mehrfamilienhaus mit Balkonen

Unabhängig

Keiner Partei verpflichtet – frei von Verkaufsinteressen.

Zertifiziert

Sachverständiger nach ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (S).

Festpreis

Verbindlich vereinbart im kostenlosen Erstgespräch.

Worum geht es?

Mehr Abschreibung, wenn Ihr Gebäude älter ist als gedacht

Bei vermieteten Immobilien setzt das Finanzamt für die Abschreibung pauschale Nutzungsdauern an – unabhängig davon, in welchem Zustand das Gebäude tatsächlich ist. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien ist die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich kürzer.

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann dann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, sie wird nachgewiesen. Genau dafür erstelle ich ein Restnutzungsdauergutachten, das den baulichen Zustand und den Modernisierungsgrad sachverständig bewertet.

Hinweis: Ob und in welcher Höhe sich Ihre Abschreibung erhöht, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Ich empfehle, das Vorgehen auch mit Ihrer Steuerberatung abzustimmen – gern im Austausch mit mir.

Zielgruppe

Für wen lohnt es sich?

01

Vermieter von Wohnimmobilien

02

Eigentümer gewerblich genutzter Gebäude

03

Ältere Objekte mit Sanierungsstau

04

Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie

05

Auf Empfehlung der Steuerberatung

Rechenbeispiel

Was ein Gutachten bewirken kann

Vereinfachtes Beispiel: vermietetes Mehrfamilienhaus, Gebäudeanteil 300.000 €, persönlicher Grenzsteuersatz 42 %.

Ohne Gutachten

6.000 €

AfA pro Jahr – pauschal 2 % bei 50 Jahren Nutzungsdauer

Mit Gutachten

12.000 €

AfA pro Jahr – 4 % bei nachgewiesener Restnutzungsdauer von 25 Jahren

Steuerlicher Effekt

≈ 2.520 €

weniger Einkommensteuer pro Jahr – über viele Jahre

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ihrem Einzelfall und der Anerkennung durch das Finanzamt ab – bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Steuerberatung ab.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

01

Zustandsaufnahme

Ortsbesichtigung mit Erfassung von Bausubstanz, Bauteilen, Schäden und durchgeführten Modernisierungen.

02

Unterlagenprüfung

Auswertung von Baujahr, Baubeschreibung, Plänen und Modernisierungsnachweisen.

03

Ermittlung

Ableitung der Restnutzungsdauer nach anerkannten Modellen der ImmoWertV – sachlich und nachvollziehbar.

04

Gutachten fürs Finanzamt

Schriftliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt – inklusive persönlicher Erläuterung.

Honorar

Transparent zum Festpreis

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie voraussichtlich lohnt – und vereinbaren einen verbindlichen Festpreis.

1

Kostenloses Erstgespräch – lohnt es sich für Ihr Objekt?

2

Festpreis-Angebot – verbindlich und transparent.

3

Gutachten – zur Vorlage beim Finanzamt.

Verbindlicher Festpreis

Restnutzungsdauergutachten

ab

2.100

€

inkl. 19 % USt. · exakter Festpreis nach dem Erstgespräch

Im Preis enthalten

✓

Zustandsaufnahme vor Ort

✓

Ermittlung nach anerkannten Modellen

✓

Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

✓

Persönliche Erläuterung des Ergebnisses

Kostenloses Erstgespräch

Gemeinsam prüfen wir vorab, ob es sich voraussichtlich lohnt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer

Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?

Vor allem für ältere, vermietete Gebäude, deren tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter der pauschalen Annahme liegt – etwa bei Sanierungsstau oder wenigen Modernisierungen. Im Erstgespräch schätzen wir gemeinsam ein, ob es sich voraussichtlich lohnt.

Gilt das auch für selbstgenutzte Immobilien?

Nein. Die Abschreibung (AfA) betrifft Immobilien, mit denen Einnahmen erzielt werden – also vor allem vermietete Wohn- und Gewerbeobjekte.

Ab wann kann die kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden?

Das hängt unter anderem vom Stand Ihrer Steuerveranlagung ab. Stimmen Sie den Zeitpunkt bitte mit Ihrer Steuerberatung ab – ich stelle Ihnen das Gutachten dafür zur Verfügung.

Was passiert, wenn das Finanzamt nachfragt?

Das Gutachten begründet die Restnutzungsdauer methodisch und nachvollziehbar. Bei Rückfragen zum Gutachten unterstütze ich Sie gern. Eine Garantie für die Anerkennung kann es allerdings nicht geben.

Weitere Leistungen

Verkehrswertgutachten

Gerichtlich und behördlich anerkannt – ab 3.500 € inkl. 19 % USt.

Marktpreiseinschätzung

Die kompakte, fundierte Orientierung – ab 1.600 € inkl. 19 % USt.

Frank Steeger im dunkelblauen Anzug

Kostenloses Erstgespräch

Sprechen Sie mit mir über Ihre Immobilie.

Telefonisch, unverbindlich und zu allen drei Leistungen. Gemeinsam klären wir, welche Bewertung passt – und vereinbaren einen Festpreis.