Leistungen
Drei Bewertungsformen für unterschiedliche Anlässe – jeweils zum Festpreis, den wir vorab im kostenlosen telefonischen Erstgespräch vereinbaren.
Unabhängig
Keiner Partei verpflichtet – frei von Verkaufsinteressen.
Zertifiziert
Sachverständiger nach ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (S).
Festpreis
Verbindlich vereinbart im kostenlosen Erstgespräch.
01
Das ausführliche Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV – gerichtlich und behördlich anerkannt.
ab 3.500 € inkl. 19 % USt.
02
Die fundierte, kompakte Einschätzung des aktuellen Marktpreises – die verlässliche Orientierung.
ab 1.600 € inkl. 19 % USt.
03
Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer für steuerliche Zwecke – für eine höhere Abschreibung (AfA).
ab 2.100 € inkl. 19 % USt.
Im Vergleich
← Tabelle seitlich wischen →
Verkehrswertgutachten
Marktpreiseinschätzung
Restnutzungsdauergutachten
Zweck
Rechtssicherer Verkehrswert nach § 194 BauGB
Fundierte Orientierung zum aktuellen Marktpreis
Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer
Gerichtlich & behördlich anerkannt
✓ Ja
– Orientierung, kein Nachweis
✓ Zur Vorlage beim Finanzamt
Ortsbesichtigung
✓
✓
✓
Umfang
Ausführliches, begründetes Gutachten
Kompakte schriftliche Auswertung
Gutachten mit Zustandsanalyse
Typische Anlässe
Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Gericht, Finanzamt
Kauf, Verkauf, Vermögensplanung, Finanzierung
Vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien
Festpreis ab
3.500 €
1.600 €
2.100 €
Alle Preise inkl. 19 % USt. Der verbindliche Festpreis wird im kostenlosen Erstgespräch vereinbart.
Bewertungs-Finder
Wählen Sie Ihren Anlass – ich zeige Ihnen, welche Leistung in der Regel passt. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir das gemeinsam für Ihren Fall.
Meine Empfehlung
Beim Erben und Schenken geht es um Fairness zwischen den Beteiligten – und oft um das Finanzamt. Das Verkehrswertgutachten ist gerichtlich und behördlich anerkannt und kann etwa einen niedrigeren Wert für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer belegen.
Festpreis
Jede Immobilie ist anders – Größe, Nutzung und Unterlagenlage bestimmen den Aufwand. Deshalb nenne ich Ihnen keinen Pauschalbetrag ins Blaue, sondern vereinbare mit Ihnen im Erstgespräch einen verbindlichen Festpreis.
So gibt es keine Überraschungen – weder für Sie noch für andere Beteiligte wie Miterben oder Ehepartner.
Noch unsicher?
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich sage Ihnen ehrlich, welche Form sinnvoll ist.